REISESCHUTZ

REISESCHUTZ

Urlaubsschutzpaket der MMV Versicherung

Kautions-Versicherung

Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kautionssumme für Schäden die während der Anmietzeit eintreten.

Kautionssumme bis 1000 Euro / Selbstbehalt 250 Euro

Rücktrittskosten-Versicherung

Versichert sind die vom Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise dem Vermieter vertraglich geschuldeten Stornokosten aus folgenden Gründen:
Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit der versicherten Personen, deren Lebenspartner und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeiten, Schwangerschaft einer Versicherten; erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit.
Die Selbstbeteiligung beträgt 20% mindestens jedoch 75 Euro
+ Mietabbruch-Versicherung
+ Schutz vor Vermieter-Insolvenz
Bei Abbruch der Reise aus den oben genannten Gründen sind zusätzlich entstehenden Rückreisekosten versichert.
Voraussetzung zur Erlangung der Rücktrittsdeckung ist der Abschluss der Versicherung spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Abschlusstag des Mietvertrages, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, möglich.

Inhalts-Versicherung

Versichert ist das persönliche Gepäck, Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungsnummer von insgesamt 8000 Euro, Für Radio, TV, Foto- und Film/Videokamera gilt die Höchstentschädigungsgrenze von 2500 Euro. Zusätzlich gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk, Fax- und Telefongeräte, Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 3000 Euro.

Mietausfall-Versicherung

Versichert sind Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietausfall durch einen, durch die versicherte Person, verursachten Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10000 Euro, wenn dadurch keine Folgevermietung möglich ist. 
Eine private Haftpflicht haftet nicht für angemietete Objekte.

Es gelten die AGB´s des jeweiligen Versicherers. 

Sie können das angebotene Urlaubsschutz-Paket im Buchungsprozess auswählen.
Share by: