Urlaubsschutzpaket der MMV Versicherung
Zusätzlich buchbar:
Kautions-Versicherung Reduzierung des Eigenanteils auf 250,-€
Inhaltsversicherung zum Neuwert für Ihr Gepäck
Mietausfall-Versicherung
Mietabbruch-Versicherung
Rücktrittskosten-Versicherung Schutz bei Vermieter-Insolvenz
URLAUBS-SCHUTZ-PAKET
für Reisemobil- und Wohnwagen-Mieter
USP – PREMIUM – SCHUTZ
Kautions-Versicherung
Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kautions- summe, je nach Variante bis max. 2.000,- €, für Schäden die während der Anmietzeit eintreten. Auch für durch Hunde verursachte Schäden, wenn diese im Mietvertrag mitaufgeführt sind.
Inhalts-Versicherung (zum Neuwert)
Versichert ist das persönliche Gepäck, Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme von ins- gesamt 8.000,- €. Für Radio, TV, Foto- und Film/Videokamera gilt die Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,- €. Zusätzlich gilt Versiche- rungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk, Fax-und Telefongeräte, Fahrräder oder sonstige Sportgeräte bis zu einer Höchstentschädigungs- grenze von 3.000,- €.
Mietausfall-Versicherung
Versichert sind Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietausfall durch einen, durch die versicherte Person, verursach- ten Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10.000,- €, wenn dadurch keine Folgevermietung möglich ist.
Eine private Haftpflicht haftet nicht für angemietete Objekte.
Es gelten die AGB ́s des jeweiligen Versicherers.
Mietabbruch-Versicherung
Bei Abbruch der Reise aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit der versicherten Person, deren Lebens- partner und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten, erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit, sind die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten, Überführungskosten oder anteilige Miet- kosten des Reisemobils/Wohnwagens für nicht genutzte Reisetage be- ginnend mit dem auf den Rückgabetag folgenden Tag, versichert.
Die Rückreise-/Überführungskosten werden max. bis 3.000,- € erstattet und die Gesamtentschädigung beträgt max. 5.000,- €.
Die Selbstbeteiligung beträgt 20% mindestens jedoch 75 €.
Rücktrittskosten-Versicherung
+ Schutz vor Vermieter-Insolvenz
Versichert sind die vom Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Rei- se dem Vermieter vertraglich geschuldeten Stornokosten aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit der ver- sicherten Person, deren Lebenspartner und deren Angehörigen, Impfun- verträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten; erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeits- losigkeit.
Wird dem Versicherungsnehmer das/der gemäß Mietvertrag angemietete Reisemobil/Wohnwagen wegen Insolvenz des Vermieters nicht zur ver- tragsgemäßen Nutzung überlassen, so werden dem Versicherungsneh- mer bereits geleistete Vorauszahlungen vom Versicherer erstattet, sofern er diese nicht vom Vermieter zurückerlangen kann.
Die Selbstbeteiligung beträgt 20% mindestens jedoch 75 €. Die Gesamtentschädigung beträgt max. 5.000,- €.
Die Voraussetzung zur Erlangung der Rücktrittsdeckung und dem Schutz vor Insolvenz ist der Abschluss der Versicherung spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Vertragsabschluss nur am Abschlusstag des Mietver- trages, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.
Sie können das angebotene Urlaubsschutz-Paket im Buchungsprozess auswählen.